Allgemeine Geschäftsbedingungen der ProStudent GbR

Stand: November 2012

Auftragnehmer: ProStudent GbR
Auftraggeber: Kunde

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Jobwall der ProStudent GbR

"Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag¸ über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers auf der Online Jobdatenbank der ProStudent GbR in der Rubrik "Jobwall" zum Zweck der Mitarbeitergewinnung.

Der Betreiber der Online-Jobwall, die ProStudent GbR, behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der ProStudent GbR abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die ProStudent GbR unzumutbar ist.

Jede Stellenanzeige kann für mehrere Monate geschaltet werden. Alle Stellenanzeigen, wie Werkstudententätigkeiten, Studentenjobs, Stellen für Absolventinnen, Absolventen, und Trainee-Stellen sind kostenfrei. Die Stellenanzeigen sind den jeweiligen Kategorien eindeutig zuzuordnen. Ergänzend finden die Informationen zu Einträgen in die Online-Jobdatenbank jeweils in der aktuell geltenden Fassung Anwendung.
Für die Inhalte der Stellenausschreibung übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung; die ProStudent GbR übernimmt für die Inhalte der in Auftrag gegebenen Stellenanzeige und für darin angebrachte Links keine Haftung.

 

Die Freischaltung der Anzeige erfolgt direkt nach Bestätigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Freischaltungstermin. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des eingetragenen Anzeigentextes.
Die Stellenanzeigen sind Wochentags in der Regel mindestens 16 Stunden und mindestens 90% der geschalteten Zeiten über www.pro-student.de/jobwall oder www.facebook.com/ProStudent. zugänglich; die ProStudent GbR kann in begründeten Einzelfällen hiervon abweichende Zugriffszeiten festsetzen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, korrekte Angaben insbesondere hinsichtlich der Stellenanzeige als auch seiner Kontaktdaten zu machen, und insbesondere eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Nachrichten des Betreibers an diese Adresse sind vom Auftraggeber innerhalb einer Arbeitswoche zu lesen und zu bearbeiten. Unrichtige Kontaktdaten oder unrichtige Inhalte einer Stellenanzeige führen zur Sperre geschalteter Anzeigen und können, insbesondere bei wiederholt unrichtigen Stellenanzeigen oder unrichtigen Kontaktdaten, zum Ausschluss des Auftraggebers von der Jobbörse führen.

Der Auftraggeber erklärt sich bis auf schriftlich der ProStudent GbR zu erklärenden Widerruf damit einverstanden, per E-Mail, telefonisch oder auf dem Postweg zu Zwecken der Online-Jobwall kontaktiert zu werden. Ferner erklärt sich der Auftraggeber bis auf schriftlich der ProStudent GbR zu erklärenden Widerruf damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten der ProStudent GbR zu Zwecken der Online-Jobwall zur Verfügung gestellt werden. Die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags¸ über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des Auftraggebers erforderliche Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Betreiber oder die teilnehmenden Hochschulen bleibt von den vorstehenden Bestimmungen im übrigen unberührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten/ Allgäu.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der ProStudent GbR


§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei allen mit ProStudent geschlossenen Dienstverträgen über Beratungs- und Trainingstätigkeiten sowie ähnlichen Dienstleistungen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der ProStudent GbR ausdrücklich anerkannt sind.

§ 2
Angebote, Einzelverträge
(1) Alle Angebote der ProStudent GbR sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung der ProStudent GbR verbindlich.
(2) Die ProStudent GbR repräsentiert während eines Auftrages den Auftragnehmer. Da Glaubwürdigkeit und Vertrauen die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit darstellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, für dasselbe Projekt nicht gleichzeitig andere Firmen zu beauftragen, es sei denn es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.

§ 3
Durchführung des Einzelvertrages
Innerhalb des Rahmens, den die einzelvertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet die ProStudent GbR die Art und Weise, wie und von wem der Einzelvertrag durchgeführt wird. Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht, jedoch wird die ProStudent GbR bemüht sein, Wünschen des Auftraggebers Rechnung zu tragen.
§ 4
Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Einzelvertrags erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und für die ProStudent GbR kostenlos erbracht werden.
(2) Zu den Mitwirkungspflichten gehören - sofern einzelvertraglich nicht Abweichendes vereinbart wurde - insbesondere:
- Bereitstellung von Arbeitsräumen für die Mitarbeiter/-innen der ProStudent GbR einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel.
- Benennung einer Kontaktperson, die während der vereinbarten Arbeitszeit jederzeit zur Verfügung steht; diese Kontaktperson ist ermächtigt, verbindliche Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidungen notwendig sind.
- Beschaffung der für die Abwicklung notwendigen Informationen und Unterlagen.

§ 5
Vertraulichkeit
(1) Der Auftraggeber und die ProStudent GbR verpflichten sich wechselseitig zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen. Sie werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeiter/- innen auferlegen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Genehmigung der ProStudent GbR das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen Dritten bekannt wird, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.

§ 6
Lieferzeit
(1) Die ProStudent GbR liefert die im Einzelvertrag festgelegten Leistungen innerhalb der vertraglich festgelegten Frist.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, welche die ProStudent GbR nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

§ 7
Rücktritt vom Auftrag
(1) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen vom Auftrag zurückzutreten.
(2) Bei Rücktritt des Auftraggeber während einer vereinbarten Lieferung werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten (Personal- und Nebenkosten) sowie eine vertraglich vereinbarte Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt.

§ 8
Vergütung und Fälligkeit
(1) Die Einzelpreise der Leistungen sowie die gesamte Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte von ProStudent abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden geführt werden. Reisezeiten werden mit mindestens 50% des Stundensatzes abgegolten. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.
(3) Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, so wird ein zinsneutraler Zahlungsplan vereinbart.
(4) Zusätzlich zur Vergütung berechnet die ProStudent GbR die ihr entstandenen Nebenkosten (z.B. Telefon, Porti, Reisekosten, s. 5ff), ggf. monatlich nachträglich.
(5) Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise bzw. einen Dienstgang unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, der Verpflegungsaufwand, Übernachtungskosten sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten (z.B. Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Kosten für dienstliche Telefonate und Telefaxe etc.). An Fahrtkosten werden Kosten für Nahverkehrsmittel und Taxen auf Basis der Einzelbelege, Kosten für Bahnreisen (2. Klasse) und Flugreisen lt. Tarif, Kilometergeld für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug in Höhe von Euro 0,45 je gefahrenen Kilometer und Mietwagenkosten auf Basis der Einzelbelege weiterberechnet. Für Verpflegung und Übernachtung werden die Kosten in der Regel auf Basis der Einzelbelege weiterberechnet. Sollten keine Einzelbelege vorliegen, wird der jeweils gültige steuerliche Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.
(6) Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die ProStudent bei Übernahme des Auftrages zugrunde legen konnte, so ist ProStudent auch bei der Vergütung nach Festpreis oder Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.
(7) Die Vergütungssätze und Nebenkosten unterliegen der Umsatzsteuerregelung.
(8) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zeitverzug kann die ProStudent GbR Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz verlangen.

§ 9
Aufrechnung, Abtretung, Verjährung
(1) Aufrechnungen durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Ansprüche aus einem Einzelvertrag kann der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung der ProStudent GbR abtreten.
(3) Alle Ansprüche des Kunden gegen die ProStudent GbR verjähren, wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, spätestens 12 Monate nach Beendigung des Einzelvertrages. ProStudent ist dann berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten; auf Wunsch des Kunden sendet die ProStudent GbR die Unterlagen zurück.

§ 10
Sonstiges
(1) Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Änderungen und Erklärungen zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Ist eine Bestimmung des Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Der Kunde und ProStudent verpflichten sich jedoch, unverzüglich die rechtlich unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtlich zulässige zu ersetzen.
(3) Für den Einzelvertrag, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Kempten/Allgäu.